Mit dieser Seite kannst du eine vorformulierte Programmbeschwerde per E-Mail an den NDR Rundfunkrat senden (mit CC an den WDR Rundfunkrat). Unten kannst du deinen Namen ergänzen – danach öffnet sich deine Mail-App mit einem fertigen Entwurf.
Sendung: tagesthemen (Das Erste)
Datum: 08.12.2025, 22:15 Uhr
Beitrag: „Bundeslagebild 'Kriminalität im Kontext von Zuwanderung' 2024 veröffentlicht“ von Rupert Wiederwald (WDR)
Link zum Beitrag: https://www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1533338.html
Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,
hiermit lege ich fristgerecht förmliche Programmbeschwerde gegen den oben genannten Beitrag in den tagesthemen vom 08.12.2025 ein.
Der Beitrag von Rupert Wiederwald verstößt meiner Auffassung nach massiv gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und die Programmgrundsätze, insbesondere das Gebot der Diskriminierungsfreiheit und der Objektivität. Er bedient sich suggestiver und rassistisch konnotierter Darstellungen, die mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unvereinbar sind.
Ich begründe meine Beschwerde wie folgt:
• Suggestives und diskriminierendes Framing (Minute 0:00)
Bereits die Anmoderation leitet mit der Frage ein: „Wer sind diejenigen, die das Leben in Deutschland unsicher machen?“
Diese Fragestellung ist journalistisch unzulässig und manipulativ. Sie konstruiert a priori eine definierbare Gruppe, die kollektiv für Unsicherheit verantwortlich gemacht wird („Othering“). Statt über Kriminalitätsstatistiken sachlich zu informieren, wird ein „Wir gegen Die“-Narrativ aufgebaut, das Ängste schürt und pauschale Verdächtigungen gegen Minderheiten legitimiert.
• Irreführende Vermengung und rassistische Kategorisierung (Minute 1:19)
Die grafische Aufbereitung und Kommentierung mittels der gezeigten Kreisdiagramme ist irreführend. Hier wird eine Unterscheidung zwischen „Deutschen“ und „Nicht-Deutschen“ vorgenommen, die im Kontext des Beitragsthemas sachfremd und manipulativ ist.
• Themenverfehlung und Stimmungsmache: Das Thema des Berichts ist laut Titel „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Statistisch und rechtlich bezieht sich dies auf Zugewanderte, also Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Indem der Beitrag jedoch das Feld auf „Deutsche“ vs. „Nicht-Deutsche“ erweitert oder suggeriert, dass deutsche Staatsbürger (mit Migrationshintergrund) in diesem Kontext relevant seien, wird ein Zusammenhang hergestellt, der nicht belegt wird und auch nicht Teil des dargestellten BKA-Berichts ist.
• Untergrabung des Staatsbürgerschaftsrechts: Deutsche Staatsbürger sind Bürger dieses Staates, unabhängig von ihrer Herkunft. Ein Bericht über „Zuwandererkriminalität“, der visuell und inhaltlich deutsche Staatsbürger in die Betrachtung zieht oder unklar von „Nicht-Deutschen“ abgrenzt, suggeriert, dass der Pass zweitrangig sei und die Herkunft das entscheidende Merkmal für Kriminalität darstelle.
• Schüren von Ressentiments: Diese sachlich unnötige Ausweitung des Themas dient keinem Informationszweck, sondern schürt gezielt Ressentiments. Es wird suggeriert, dass auch Bürger mit deutschem Pass Teil des „Problems Zuwanderung“ seien. Damit verstößt der Beitrag gegen das Gebot der Sachlichkeit und fördert eine rassistische Spaltung der Gesellschaft in „Bio-Deutsche“ und „Andere“, obwohl alle Genannten rechtlich gleichgestellt sind (Art. 3 GG).
Der Beitrag verletzt die Menschenwürde der Betroffenen und verstößt gegen die Pflicht zur sachlichen und vorurteilsfreien Berichterstattung. Er leistet einer Ethnisierung sozialer Probleme Vorschub, statt seiner Aufklärungspflicht nachzukommen.
Ich erwarte vom Rundfunkrat eine detaillierte Prüfung dieses Vorgangs. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wie Sie diesen Verstoß gegen die journalistischen Qualitätsstandards bewerten und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]